Datenschutzbeauftragter

„Datenschutz ist Chefsache“. Damit ist in der Datenschutzgrundverordnung klar geregelt, dass die Verantwortung nicht an Mitarbeiter/innen abgewälzt werden kann. Die Haftung ist somit unmissverständlich festgelegt. Die Überwachung und Einhaltung der DSGVO kann jedoch von der Firmenleitung auf einen internen Mitarbeiter/in übertragen oder an ein externes Unternehmen ausgelagert werden. Ein externer Datenschutzbeauftragter wird auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung das nötige Knowhow für die Umsetzung der DSGVO in der Firma mitbringen, welches in der Regel für den internen Mitarbeiter/in erst aufgebaut werden muss. Zudem genießt der interne Datenschutzbeauftragte Kündigungsschutz, das Unternehmen muss für die laufende Weiterbildung sorgen und entsprechende Räumlichkeiten sowie Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Dieser Aufwand lohnt sich für KMU zumeist nicht. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt durch seine breit gefächerte Erfahrung zusätzlichen Nutzen ins Unternehmen ein.

Externer Datenschutzbeauftragter

Mit unserem Team bieten wir eine professionelle und wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit für KMU um Datenschutz und Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten. Unser Team besucht regelmäßig Weiterbildungen und bringt seine umfassende Erfahrung ins Unternehmen ein.

Wir bieten Ihnen für Ihren internen Datenschutzbeauftragten Unterstützung in folgenden Bereichen an:

  • Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten
  • Beratung und Informationsaustausch mit der Geschäftsleitung und Mitarbeitern/innen zum Thema Datenschutz
  • Aufzeigen von Non-Compliance und Verbesserungspotentialen beim Datenschutz
  • Regelmäßige Überwachung bei der Einhaltung von gesetzlichen Datenschutzvorgaben sowie Unterstützung bei der Ausarbeitung und laufenden Anpassung der unternehmensinternen Datenschutzziele
  • Überwachung und Durchführung der Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Beratung bei der Anpassung bzw. Neuentwicklung von Anwendungen mit Bezug zu personenbezogenen Daten
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter/innen zum rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde